Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertrag
1.1
Alle Vertragsbeziehungen des Kunden bestehen ausschließlich mit der SG Köndringen/Teningen e.V. (nachfolgend Veranstalter genannt). Der Vertragsschluss für Tickets wird durch einen dritten Dienstleister (zB. nono GbR) abgewickelt.
1.2
Eine Stornierung von Tickets ist grundsätzlich nicht möglich. Eintrittskarten zur Veranstaltung werden grundsätzlich nicht erstattet.
1.3
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich angefallener Rückabwicklungskosten, berechtigt.
2. Veranstaltung
2.1
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist ausschließlich mit gültiger Eintrittskarte gestattet, welche die Besucher bei der Einlasskontrolle dem Aufsichtspersonal vorweisen müssen. Tageskarten verlieren ihre Gültigkeit bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes.
2.2
Das Mitführen von Tieren ist auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit Bewilligung des Veranstalters gestattet. Auf jeden Fall erlaubt sind Blinden- und Therapiehunde.
2.3
Der Veranstalter behält sich Änderungen im Veranstaltungsablauf vor. Diese Änderungen können auch kurzfristig erfolgen, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Kunden ergeben.
2.4
Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden kann und diese Aufnahmen im Rahmen der Bericht erstattung über die Veranstaltung und für Werbezwecken für die Veranstaltung und/oder den Veranstalter sowohl im Fernsehen als auch durch privat produzierter Filme, in Print- und Online-Medien, insbesondere auf Webseiten und in sozialen Netzwerken, sowie auf Videoportalen, insbesondere Youtube, verwendet werden können. Der Besucher gibt sein Recht am eigenen Bild unwiderruflich an den Veranstalter ab. Mit dem Betreten der Eventlocation stimmt jeder Besucher dieser Vereinbarung zu.
2.5
Das Filmen und/oder Fotografieren für ausschliesslich Private zwecke ist erlaubt. Eine Kommerzielle Nutzung bedarf einer schriftlichen Erlaubnis des Veranstalters. Dieser kann diese jederzeit entziehen ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
3. Sicherheit
3.1
Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter, seinem Aufsichtspersonal und vom Aufsichtspersonal der Eventlocation ausgeübt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unverzüglich Folge zu leisten. Dies gilt auch in Vertretung von durch ihn autorisierten und erkennbaren Personen
3.2
Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, sowohl während der Einlasskontrolle als auch der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
3.3
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen, Pyrotechnik oder Teile eines Kostüms, die geeignet sind, andere Besucher zu verletzen, ist streng untersagt. Diese Gegenstände sind dem Sicherheitspersonal zu melden und müssen von diesem autorisiert werden. Es gelten die Waffenregeln des Veranstalters.
3.4
Gegenstände, die nicht autorisiert werden, müssen kostenpflichtig an der Garderobe abgegeben werden. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, seine Rechte in Anspruch zu nehmen.
3.5
Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, sind strengstens untersagt.
3.6
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese für sich oder andere eine Gefahr darstellen, den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung stören oder sich ungebührlich benehmen, und ein Hausverbot auszusprechen. Die Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt in diesem Fall. Weigert sich der Bescher, das Veranstaltungsgelände zu verlassen, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
3.7
Werbung jeglicher Art auf der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
4. Haftung
4.1
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers.
4.2
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
4.3
Außer in den vorgenannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4.4
Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
4.5
Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.6
Der Veranstalter haftet nicht für verlorene Gegenstände.
5. Audiovisuelle Aufzeichnungen und Fotografieren GAST
5.1
Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Bild- und Tonträgern wieder abgespielt und/oder vervielfältigt werden können. Fotografien gelten nicht als audiovisuelle Aufzeichnungen.
5.2
Das Anfertigen von audiovisuellen Aufzeichnungen und das Fotografieren jeglicher Art zu rein privaten Zwecken ist den Besuchern grundsätzlich gestattet.
5.3
Der Veranstalter behält es sich vor, audiovisuellen Aufzeichnungen in bestimmten Bereichen oder während bestimmter Programmpunkte zu untersagen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis von der Veranstaltung. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt in diesem Fall. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
5.4
Die Herstellung und Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
6. Audiovisuelle Aufzeichnungen und Fotografieren VERANSTALTER
6.1
Der Veranstalter wird während der Veranstaltung Fotos, Videos, Audios und weitere Audiovisuelle Daten erstellen und speichern.
6.2
Mit dem Betreten des Geländes und/oder dem Ticketkauf gibt der Besucher / Käufer sein Einverständnis, gefilmt, fotografiert, aufgenommen oder gestreamt werden zu dürfen.
6.3
Es kann ausser in speziell gekennzeichneten Bereichen überall und zu jeder Zeit auf dem Gelände der Veranstaltung zur Anfertigung und Produktion oben genannter Daten oder Datenträger kommen.
6.4
Der Veranstalter hat das uneingeschränkte Recht, diese Fotos, Videos, Audios und alle weiteren in Frage kommenden Datenträger zu verwenden, vervielfältigen, veröffentlichen, verkaufen, verschenken, Sub-lizenzieren oder zu bearbeiten. Der Veranstalter kann diese Rechte uneingeschränkt an Dritte weitergeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, vor einer der oben genannten Vorkommnisse den Gast darüber zu informieren oder ihn gar zu entschädigen.
6.5
Mit dem Betreten des Geländes oder des Kauf eines Tickets wird diese Vereinbarung geschlossen und kann nicht widerrufen werden.
6.6
Dem Veranstalter ist es nicht gestattet, Fotos auf Toiletten, Umkleidekabinen oder Garderoben zu erstellen oder gar zu veröffentlichen.
6.7
Die Punkte 6.1-6.5 beziehen sich auf das komplette Gelände insbesondere auf die Halle, das Aussengelände, die Bühne, den Eingangsbereich sowie Nebenräume.
6.8
Der Veranstalter kann das Recht oben genannte Datenträger zu erstellen an Dritte weitergeben, ohne den Besucher darüber zu informieren. Der Veranstalter hat das Recht, Dritten das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen solcher Daten zu erlauben.
7. Sonstiges
7.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.2
Der ausschließliche Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau
7.3
Der Veranstalter hat immer das Hausrecht.
7.4
Mit dem Kauf eines Tickets wird uns die Mailadresse des Käufers übersendet. Diese Daten werden von uns nicht an dritte weitergegeben oder weiterverkauft. Wir nutzen diese Mailadresse nur zur direkten und eigenen Kommunikation mit dem Kunden. Man kann sicher jederzeit von unserem unregelmässigen Newsletter abmelden.
(Stand: April 2024)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer
1. Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Verhältnis zwischen uns, der nono GbR, Seegasse 3, 79268 Bötzingen (im Folgenden „wir“ oder nono), und Kunden und Ticketkäufern auf der Plattform von nono (im Folgenden auch „Ticketkäufer“) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Ticketkäufer geschlossenen Vertrages.
(2) Diese AGB können auf Wunsch des Ticketkäufers jederzeit bei der uns per E-Mail anhi@getnono.appoder schriftlich angefragt werden. Die AGB können auch auf unserer Webseite abgerufen werden.
(3) Auf die Verträge zwischen uns und dem Ticketkäufer finden abweichende Regelungen oder Vorschriften des Ticketkäufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Ticketkäufers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir diesen nicht individuell ausdrücklich widersprechen.
(4) Im Falle des Abschlusses eines Vertrages über Kauf von Tickets für Events oder Veranstaltungen kommt ein Vertrag über die Teilnahme an dem Event oder der Veranstaltung ausschließlich mit dem jeweiligen Veranstalter zustande. Auf den jeweiligen Vertrag zwischen Ticketkäufer und Veranstalter finden ggf. ergänzend durch den Veranstalter vorgegebene AGB Anwendung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB des Veranstalters und den AGB von nono haben die AGB von nono Vorrang.
2. Vertragsgegenstand – Vertragsschluss – Ticketkauf
(1) Gegenstand des Vertrages sind die Nutzung der Plattform von nono auf den Webseiten www.getnono.app und und den hierzu gehörenden Subdomains sowie der Kauf von Tickets für Veranstaltungen und Events verschiedener Veranstalter über die Plattform.
(2) Die Nutzung der Plattform und der Ticketkauf sind für Ticketkäufer ohne Registrierung möglich.
(3) Die auf der Plattform nono dargestellten Möglichkeit des Kaufs eines Tickets stellt ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrages zwischen Veranstalter und Ticketkäufer über den Kauf der Tickets dar. Ein Vertrag über den Kauf von Tickets und die Teilnahme an einem Event oder einer Veranstaltung erfolgt nach Auswahl der Veranstaltung sowie der Ticket-Menge und Eingabe der Versand- und Zahlungsdetails sobald der Ticketkäufer den Button „zahlungspflichtig bestellen“ betätigt.
(4) Ein Vertrag über den Kauf von Tickets sowie die Teilnahme an dem entsprechenden Event oder der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Ticketkäufer zustande. nono ist lediglich Vermittler und wird nicht Vertragspartner.
(5) Die vom Ticketkäufer im Rahmen der Bestellung gemachten Daten, die IP-Adresse des Ticketkäufers und die Bestelldetails werden nach Absenden der Bestellung von uns gespeichert. Details können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
3. Entgelte
(1) Sämtliche Entgelte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis für ein Ticket kann von dem aufgedruckten oder im Ticket angezeigten Ticketpreis abweichen, da dieser Ticketpreis vom Veranstalter vorgegeben wird. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Ticketpreis, der Servicegebühr nach Abs. (2) und ggf. anfallenden Versandkosten zusammen. Die einzelnen Gebühren und der Gesamtpreis werden dem Ticketkäufer vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
(2) Dem Ticketkäufer stehen ausschließlich die Zahlung per Vorabüberweisung, per Klarna Sofortüberweisung oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe oder die Zahlung mittels Zahlungsdienstleister PayPal als Zahlungsmittel zur Verfügung. Die Zahlung ist jeweils ohne Registrierung bei dem Zahlungsdienstleister möglich. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. nono ist jedoch berechtigt, weitere Zahlungsarten anzubieten.
(3) Die Rechnung wird gemeinsam mit dem Ticket an die vom Ticketkäufer angegebene E-Mail-Adresse versendet.
(4) Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Ticketkäufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von nono anerkannt sind oder wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die Hauptforderung von nono.
(6) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich nono das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Ticketkäufer Unternehmer, so wird das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Ticketkäufer vorbehalten, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
4. Ticketversand
(1) nono versendet die Tickets in Form eines QR-Codes digital per Mail an die vom Ticketkäufer angegebene E-Mail-Adresse. Ist im Bestellvorgangs eine andere Versandart von nono angeboten und vom Ticketkäufer ausgewählt worden, so erfolgt der Versand über die vom Ticketkäufer ausgewählte Versandart.
(2) Der Ticketkäufer ist verpflichtet, alle Angaben in unseren Eingabemasken, insbesondere hinsichtlich der Versanddaten, wahrheitsgemäß und korrekt zu machen. nono haftet nicht für einen fehlgeschlagenen Ticketversand aufgrund der Angabe falscher Daten während der Bestellung.
5. Stornierungen
(1) Tickets können vom Ticketkäufer nicht storniert werden. Nur nicht-personalisierte Tickets können weiterverkauft oder weitergegeben werden.
(2) nono und der Veranstalter sind jedoch berechtigt, eine Bestellung zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Ticketkäufer während des Bestellvorgangs mitgeteilte Voraussetzungen für die Veranstaltung nicht erfüllt, gegen die AGB von nono oder dem Veranstalter verstößt oder versucht, solche Bedingungen oder Voraussetzungen zu umgehen. Hinsichtlich der Wirkungen des Rücktritts gelten die gesetzlichen Bestimmungen unter Ausschluss des § 350 BGB (Erlöschen des Rücktrittsrechts nach Fristsetzung).
6. Widerrufsrechte
Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Daher besteht kein Widerrufsrecht beim Kauf von Tickets für Veranstaltungen.
7. Pflichten des Ticketkäufers
(1) Der Ticketkäufer hat selbstständig sicherzustellen, dass er rechtzeitig zum Veranstaltungszeitpunkt am Veranstaltungsort eintrifft. Der Ticketkäufer hat dafür Sorge zu tragen, genügend Zeit für eventuelle Einlass- und Sicherheitskontrollen einzuplanen. nono und der Veranstalter haften nicht für eine zu spätes Eintreffen des Ticketkäufers am Veranstaltungsort.
(2) Dem Ticketkäufer ist die Verwendung der Tickets für gewerbliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters untersagt. Zu den gewerblichen Zwecken gehören insbesondere die Verwendung von Tickets für Werbe- oder Marketingzwecke und der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Bereich des Veranstaltungsgeländes. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten berechtigt den Veranstalter zum einseitigen Kündigungsrecht nach § 5 (3) dieser AGB.
8. Nutzungs- und Vermarktungsrechte
Sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte an den Inhalten, Darstellungen, Logos, Fotos, Grafiken und Bildern auf den Webseiten und in anderen Meiden von nono oder dem Veranstalter verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Vertrag mit dem Ticketkäufer räumt diesem keine Nutzungsrechte an diesen geschützten Gütern ein.
9. Gewährleistung und Haftung – Haftungsausschluss
(1) nono haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Veranstalter auf der Veranstaltungsseite gemachten Angaben bezüglich der Veranstaltung. nono haftet ebenfalls nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung oder für Schäden, welche der Ticketkäufer während oder aufgrund einer Veranstaltung erleidet, da der Vertrag über die Teilnahme an oder den Besuch einer Veranstaltung durch den Ticketkauf alleinig zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande kommt. Der Ticketkäufer hat sich in solchen Fällen direkt an seinen Vertragspartner, den Veranstalter, zu wenden.
(2) Die Haftung von nono für kurzzeitige, unerhebliche oder von nono nicht zu beeinflussende Störungen der Abrufbarkeit der Webseite und der Veranstaltungsseite ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere bei Störungen der Abrufbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten an der dem Service zugrundeliegenden Webseite oder Serverstruktur. Diese Wartungsarbeiten werden regelmäßig montags zwischen 3:00 Uhr und 6:00 Uhr durchgeführt. Diese Fälle berechtigten den Ticketkäufer nicht zur Minderung, Kündigung oder der Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Störungen, die in der unbefugten Verwendung der Zugangsdaten des Ticketkäufers begründet liegen, wenn der Ticketkäufer die unbefugte Verwendung zu vertreten hat.
(3) nono haftet darüber hinaus lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von nono oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von nono beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von nono zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet nono nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Ticketkäufer überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketkäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen besteht keine Haftung.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle mit uns verbundenen Unternehmen sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von nono und/oder mit nono verbundenen Unternehmen
10. Datenschutz und Einverständnis in Datennutzung
Wir nehmen den Schutz der Daten der Kunden und Ticketkäufer ernst. Eine umfassende Erklärung darüber, wie wir die Daten der Kunden und Ticketkäufer erheben, speichern und verarbeiten kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
11. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Ticketkäufer gegenüber dem Anbieter oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
12. Änderungen dieser AGB
Wir behalten uns vor, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der Ticketkäufer wird über eine Änderung der Geschäftsbedingungen vorab schriftlich oder per E-Mail informiert. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Gültigkeit ab dem Zeitpunkt, in dem der Ticketkäufer den neuen AGB schriftlich, per E-Mail oder über unsere Webseite zustimmt oder spätestens nach Ablauf einer Frist von 6 (sechs) Wochen nach Unterrichtung des Ticketkäufers über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Ticketkäufer den geänderten Bedingungen innerhalb dieser Frist nicht widersprochen hat.
13. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 2 etwas anderes ergibt.
(2) Ist der Ticketkäufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Ticketkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz, falls der Ticketkäufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Ticketkäufers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Streitbeilegung; Umsetzung der ODR-Richtlinie
(1) OnlineStreitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODRVO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die E-Mail-Adresse lautet info@getnono.app.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.